Pflege nie alleine und nur unter Anleitung einer erfahrenen Pflegestelle. Dieser Leitfaden ersetzt keine Betreuung und auch keine behördliche Genehmigung.

Brauchen wir Pflegestellen?

Aus Sicht der Arterhaltung ist die Pflege einzelner Fledermäuse vollkommen unwichtig. Das Überleben eines einzelnen Tieres hat keinerlei Einfluss auf den Erhalt der Population. Allerdings gibt es, neben dem urmenschlichen Trieb zu helfen, zwei wichtige Nebeneffekt der Inobhutnahme von Fledermäuse.

 

Unter unseren Fledermausarten gibt es einige, die als Kulturfolger sich ihre Quartiere an menschlichen Behausungen suchen. Dazu gehören eher bekannte Arten wie die Zwergfledermaus (und deren Schwesterart, die Mückenfledermaus) und die Großen Mausohren, aber auch äußerst seltene Arten wie das Graue Langohr. Zufallsfunde von verletzten oder verirrten Tieren können einen Hinweis auf eine lokale Population geben, flugunfähige Jungtiere weisen auf besonders schützenswerten Wochenstuben hin, in denen die Jungtiere aufgezogen werden. Indem solche Funde systematisch erfasst und weiter gemeldet werden, kann man so als Pflegestelle einen wichtigen Beitrag zur Populationserhaltung leisten.

 

Der zweite wichtige Aspekt von Pflegestellen ist die Öffentlichkeitsarbeit. Zum einen zeigt es der breiten Öffentlichkeit, dass uns das Leben eines einzelnen Tieres eben nicht egal ist. Dies ist insbesondere für die Naturerziehung von Kindern ein wichtiger Aspekt. Gleichzeitig kann man im Gespräch Ängste und Vorurteile bei Findern abbauen und durch den direkten Kontakt mit den Fledermäusen auch Sympathien wecken. Oft gibt es ein "ach so niedlich hab ich die mir gar nicht vorgestellt" von Menschen, die die Fledermäuse vorher nur als Schatten in der Luft kannten. Mit dieser Einstellung können gezielt neue Quartiere geschaffen werden und vorhanden Populationen geschützt werden.

Voraussetzung für eine offizielle Pflegestelle

Eine offizielle Pflegestelle des jeweiligen Bundeslandes muss in erster Linie über das nötige Fachwissen verfügen. Sonst ist weder eine adequate Pflege, noch eine fachlich korrekte Aufklärung der Öffentlichkeit möglich. Ohne das nötige Fachwissen, wird keine Behörde eine Genehmigung erteilen.

 

Fachwissen über Fledermäuse zu erwerben ist für ein Individuum durchaus möglich, einen Basis dazu kann eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Fledermausschutzgruppe des Bundeslandes sein. In manchen Bundesländern werden außerdem Fortbildungen angeboten. Mit dem Fachwissen über Fledermauspflege ist es etwas schwieriger, da viel Wissen über Erfahrungsberichte und nicht schriftlich weiter gegeben wird. Hier kann man sich informieren, ob es eine Pflegestelle gibt, die die fachliche Betreuung (in der Regel aus der Ferne) übernimmt und einen anlernt.

 

Eine Pflegestelle muss vom Veterinäramt genehmigt werden. Auf Grundlage dieser Genehmigung kann die Naturschutzbehörde dann eine Genehmigung für den Betrieb einer Wildtierpflegestelle ausstellen. In Hessen wird letzteres von der Oberen Naturschutzbehörde übernommen.

 

Auch wenn es keine Pflicht ist, sollte eine Tollwutimpfung für Pflegestellen eine Slebstverständlichkeit sein. Auch wenn Tiere nur mit Handschuhen angefasst werden.

 

Eine Vernetzung der Pflegestellen ist ebenfalls obligatorisch. Nur so bleibt man auf dem Neusten Stand. In Hessen erfolgt das über die » AGFH (Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen).

 
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